Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Unternehmen Schöning GmbH & Co. KG, 23569 Lübeck, Kohlenmühle 11, vertreten durch die Bild-Druck & Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Wollenberg, legt für ihre Internetpräsenz im Verhältnis zu ihren Kunden, Lieferanten (ausgenommen Anbietern von Urheber- und Verlagsrechten, die sich nach den Einkaufsbedingungen von Schöning richten) und Nutzern die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) zugrunde:
1. Regelungsgegenstand:
Die AGB betreffen die Lieferbeziehungen zwischen der Schöning GmbH & Co. KG (im Folgenden Schöning genannt) und Kunden (Nutzern) wie auch mit den Anbietern von Leistungen unter Einbezug der aktuellen Homepage.
2. Vertragspartner, Vertragsabschluss nur mit Unternehmern:
Vertragspartner für sämtliche Verträge, die über diese Homepage, in Textform, schriftlich, mündlich, telefonisch oder in den Geschäftsräumen von Schöning geschlossen werden, ist die Schöning GmbH & Co. KG. Schöning schließt über diese Homepage Vertragsbeziehungen nur mit Unternehmern ab. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB alle natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Ausgestaltung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
3. Vertragsschluss:
- 3.1. Schöning behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen bedarf ein Vertrag zwischen Schöning und dem Nutzer der schriftlichen oder durch Email zu übermittelnden Bestätigung durch Schöning. Sofern Schöning ohne eine solche Bestätigung eine Leistung erbringt, liegt darin die Annahme des Nutzer-Auftrages vor.
- 3.2. Der Vertrag kommt erst mit der zu Absatz 1 bezeichneten Bestätigung durch Schöning oder mit deren Erfüllungshandlung durch Schöning zustande.
4. Preise:
- 4.1. Für alle An- und Verkäufe sowie Dienst- und Werkleistungen von Schöning gelten deren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet ausgewiesenen Listenpreise.
- 4.2. Der Nutzer ist vorleistungspflichtig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweils einzeln erteilten Auftrag. Die Preise von Schöning gelten ab Werk und schließen Porto- und Verpackungskosten nicht ein. Für Porto und Verpackung wird eine Lieferpauschale berechnet, die in der Preisliste gesondert ausgewiesen ist. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 150,00 EUR. Die Mehrwertsteuer ist für alle Auftragswerte stets zusätzlich zu zahlen. Bei Annahme von Aufträgen unter 150,00 EUR Nettoauftragswert ist Schöning berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von 15,00 EUR zzgl. MwSt. zu berechnen.
- 4.3. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt Schöning 2 % Skonto auf den Warenwert (= Warenwert ohne Nebenkosten wie Porto und Verpackung). Bei Zahlung per Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto.
- Schöning ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten und die jeweilige Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
- 4.4. Soweit der Nutzer Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen nach § 288 BGB in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Schöning kann, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Nutzers entsteht, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung verweigern oder für weitere Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- 4.5. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Nutzers berechtigen Schöning ‑ auch während der Laufzeit des Vertrages ‑ die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn und soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Nutzers auf die Erfüllung des Vertrages negative Auswirkungen haben könnte.
- 4.6. Dem Nutzer ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.
5. Haftung für unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten:
Der Nutzer haftet Schöning für die Entgeltverpflichtungen, wenn der Auftrag unter unbefugter Nutzung seiner Kennung oder seines Passwortes entstanden ist, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hatte.
6. Leistungsänderung:
Schöning ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Schöning wird eine Änderung der Leistungen dem Nutzer in schrift- oder in textgebundener Form oder per E-Mail mitteilen. Gleichzeitig wird Schöning den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis erst dann gilt, wenn der Nutzer dem veränderten Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und Entgelten fortgesetzt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7. Leistungsstörungen:
Können Vertragsleistungen aus Gründen, die von Schöning nicht zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, nicht erbracht werden, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Schöning bestehen. Wenn die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener oder zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Nutzer Anspruch auf Rückzahlung einer etwaigen von ihm bereits erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsrechte und -pflichten von Schöning und Nutzern:
Herstellung und Versand werden von Schöning mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Schöning haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche gegen Schöning, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen bzw. Materialien verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens von Schöning kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Die außerhalb des elektronischen Verkehrs zu liefernde Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Fixtermine oder Vereinbarungen, die sich auf besondere Bezugsbedingungen oder Ausschließlichkeitsverpflichtungen richten, sind nur verbindlich, wenn sie von Schöning schriftlich bestätigt werden. Gerät Schöning mit der Erbringung seiner Leistungen in Verzug, ist vom Nutzer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten. § 323 BGB bleibt unberührt. Auf Ersatz des Verzugsschadens kann Schöning nur bis zur Höhe des Auftragswertes in Anspruch genommen werden.
9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte:
- 9.1. Die von Schöning gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen Eigentum von Schöning. Zur Weiterveräußerung ist der Nutzer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Nutzer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages der einzelnen Lieferungen hierdurch an Schöning ab. Schöning nimmt die Abtretung an.
- 9.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann bzw. ein Handelsunternehmen im Sinne des HGB, steht Schöning an den vom Vertragspartner angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Bei Nichterfüllung der Forderung ist Schöning berechtigt, Druckunterlagen, Filme etc. für eigene Zwecke zu verwenden. Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte des Nutzers gehen insoweit auf Schöning über. Die Verrechnung der hiermit verbundenen Rechte erfolgt nach den obigen Einkaufsbedingungen von Schöning und den dort zugrunde gelegten Honorarsätzen. Druckunterlagen, die von Schöning nach Vorlagen des Nutzers angefertigt und zu anteiligen Kosten berechnet werden, bleiben im Eigentum von Schöning. Eine Auslieferung an den Nutzer bedarf einer Vereinbarung und kann nur nach Zahlung eines gesondert zu vereinbarenden Kostenanteils erfolgen.
10. Prüfungspflicht:
- 10.1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Printprodukten mit der Druckreiferklärung auf den Nutzer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Nutzers zur weiteren Herstellung.
- 10.2. Bei berechtigten Beanstandungen ist Schöning nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft würde fehlen oder Schöning fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich hierbei um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- 10.3. Texte werden von Schöning in den Auftragsbestätigungen nur auf besonderen Wunsch wiederholt. Reklamationen, die aus Fehlern hergeleitet werden, die durch undeutliche Schrift oder unklare oder falsche Auftragsangaben entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.
- 10.4. Bei farbigen Reproduktionen können in den jeweiligen Druckverfahren übliche Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck.
11. Urheberrechte:
- 11.1. Schöning steht an allen selbst erstellten Objekten das uneingeschränkte Urheberrecht zu. Mit der Lieferung der bestellten Erzeugnisse, insbesondere Fotos, Vergrößerungen, Dias, wird von Schöning das Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung oder Verbreitung nur dann übertragen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und die vereinbarte Gegenleistung entrichtet wurde. Gleiches gilt für die Übermittlung von selbst erstellten Bildern, Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten.
- 11.2. Die Schöning im Zuge von vertraglichen Vereinbarungen vom Nutzer zur Anfertigung von Erzeugnissen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Filme, Druckträger und andere Gegenstände werden von Schöning pfleglich behandelt. Für Beschädigungen oder Abhandenkommen haftet Schöning nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Nutzers. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Nutzer und Schöning werden sowohl die vorstehend genannten Gegenstände als auch die nach Vorlagen des Nutzers hergestellten Druckvorlagen auch nach Auslieferung des Auftrages weiterhin bis zur Dauer von fünf Jahren bei Schöning verwahrt. Schöning haftet auch dann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Beschädigungen und Verlust. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Nutzer für die Versicherung selbst zu sorgen.
- 11.3. Der Nutzer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages nach von ihm eingesandten Unterlagen Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Nutzer hat Schöning von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
12. Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten:
Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Schöning personenbezogene Daten des Nutzers in der elektronischen Datenverarbeitung speichert.
Jeder Zugriff auf die Homepage von Schöning und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP-Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.
Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn der Nutzer etwa im Rahmen einer Anfrage, einer Registrierung oder eines Vertragsschlusses freiwillige Angaben macht.
Personenbezogene Nutzerdaten werden ohne dessen Einwilligung an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere der Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten - oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Der Nutzer willigt ein, dass von Schöning Daten aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsdurchführung an eine Kreditschutzorganisation weitergegeben werden dürfen.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt sodann, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
13. Haftungsbeschränkung:
Gegenüber Unternehmern haftet Schöning außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schöning haftet nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung von Schöning ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehend vorgenommenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14. Schriftform und Übertragung von Rechten auf Dritte:
- 14.1. Sämtliche Daten und Erklärungen, die im Rahmen der vorliegenden vertraglichen Beziehungen gegenüber Schöning übermittelt und vorgenommen werden, müssen, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen, in Schriftform erfolgen.
- 14.2. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schöning auf einen Dritten übertragen.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstige Bestimmungen:
- 15.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile dieser AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
- 15.2. Sämtliche Verträge mit Schöning unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen und entstehenden Ansprüche ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Lübeck.